Jugendhilferecht im Überblick Zu den Rechtsfolgen der Vereitelung des UmgangsrechtsOberlandesgericht (OLG) Dresden, Beschluss v. 25. April 2002 - 10 UF 0260/01 Eine Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs durch den personensorgeberechtigten Elternteil kann zu gerichtlichen Maßnahmen nach § 1666 BGB führen. Dies unterstreichen auch die Regelungen gemäß § 52a Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 FGG, die bei Umgangsvereitelungen Einschränkungen bis hin zum Entzug der elterlichen Sorge in Betracht kommen lassen. Fundstelle: JAmt 2002, S. 310 zurück zur Übersicht |
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