Jugendhilferecht im Überblick Zum Anspruch eines behinderten Kindes auf einen Platz in einem RegelkindergartenOberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 9. Dezember 2005 - 12 ME 422/05 Leitsätze 1.Der Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens beschränkt sich bei wesentlich behinderten Kindern, die den Tatbestand des § 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (Nds KiTaG) erfüllen, auf einen Platz in einer teilstationären Einrichtung. 2.§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nds KitaG vermittelt wesentlich behinderten Kindern im Sinne der Vorschrift keinen jederzeit durchsetzbaren Anspruch auf eine gemeinsame Betreuung mit nichtbehinderten Kindern in einer integrativen Kindergartengruppe. Fundstelle: NDV-RD 2006, 38 zurück zur Übersicht |
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