Jugendhilferecht im Überblick Zur Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für einen WaldorfkindergartenVerwaltungsgericht (VG) Oldenburg, Urteil vom 06. August 2010-13 A 2512/08 Die Förderung von Kindertageseinrichtungen als Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist in Niedersachsen gemäß § 74a SGB VIII durch das »Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz« und durch das »Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder« eigenständig und umfassend geregelt. Daneben kommt eine unmittelbare Anwendung der in § 74 SGB VIII bundesgesetzlich normierten Grundsätze für die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Betracht. Besteht nach den landesrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf Förderung, hat der öffentliche Jugendhilfeträger über den Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Im Rahmen der Ermessensausübung ist u. a. die Strukturenentscheidung des Jugendhilferechts für ein plurales, bedarfsgerechtes Leistungsangebot sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu beachten. (Leitsätze des Bearbeiters) Fundstelle: juris
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