Jugendhilferecht im Überblick
Zur Zustimmung der Mutter zur Inobhutnahme ihres neugeborenen Kindes durch das Jugendamt nach § 42 SGB VIII
Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 UF 481/11
Willensbildung der Personenberechtigten; diese kann nicht darin gesehen werden, dass das Kind letztlich widerstandslos unter Aufgabe des aktuellen Protests an Jugendamtsmitarbeiter übergeben wird.
Zur Wahrung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist es unabdingbar, nach der Mitnahme von Kindern bei der Inobhutnahme das allein zur Entziehung der elterlichen Sorge berufene Familiengericht förmlich anzurufen, wenn die Kinder nicht im genannten Sinne freiwillig übergeben worden sind, die Zustimmung widerrufen wird und/oder die Personensorgeberechtigten die Kinder herausverlangen.
Die im Rahmen des Sorgerechtsentzugs gemäß § 1666, 1666 a BGB für notwendig erachtete Trennung neugeborener Kinder von der Mutter kann nicht damit begründet werden, dass es der Mutter nicht gelungen ist, ihre psychische Gesundheit nachzuweisen.
Fundstelle: juris
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