Jugendhilferecht im Überblick Zum Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen für einen selbstbeschafften KinderbetreuungsplatzBundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 12. September 2013 – 5 C 35.12 Ein Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen für einen selbstbeschafften Kinderbetreuungsplatz ergibt sich aus dem Bundesrecht entsprechend § 36a Abs. 3 SGB VIII, wenn der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung rechtzeitig über den Bedarf in Kenntnis gesetzt hat, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung vorgelegen haben und die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat.
Fundstelle: juris
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